Kurzantwort
Für die laufende Hauswartbetreuung von Mehrfamilienhäusern liegen die marktüblichen Preise bei 15 bis 40 Euro pro Wohneinheit und Monat in der Basisbetreuung. Bezogen auf die Wohnfläche entspricht das etwa 0,25 bis 0,75 Euro pro Quadratmeter und Monat. Stundensätze bewegen sich zwischen 25 und 50 Euro netto.
Die drei üblichen Abrechnungsmodelle
Pauschale pro Wohneinheit
Das verbreitetste Modell in der Wohnungswirtschaft. Der Preis sinkt mit steigender Einheitenzahl, weil sich Anfahrt und Grundaufwand auf mehr Einheiten verteilen. Ein Objekt mit 6 Einheiten liegt pro Einheit deutlich höher als eines mit 40.
Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche
Wird vor allem dort verwendet, wo die Betriebskostenabrechnung nach Fläche erfolgt. Der Vorteil: Der Umlageschlüssel entspricht direkt der Abrechnungsgrundlage.
Stundenabrechnung
Eignet sich für unregelmäßigen Bedarf oder kleine Objekte, bei denen eine Pauschale Leistungen abdecken würde, die nicht abgerufen werden. Sinnvoll ist dann eine vereinbarte Obergrenze je Einsatz.
Was den Preis bestimmt
- Anzahl der Wohneinheiten – der stärkste Hebel; unterhalb von etwa sechs Einheiten trägt jede Einheit einen überproportionalen Anteil an Anfahrt und Grundaufwand
- Frequenz der Kontrollgänge – ein Termin pro Woche kostet erheblich weniger als drei
- Leistungsumfang – am stärksten wirken Winterdienst und Grünpflege, weil sie eigene Technik und saisonale Bereitschaft erfordern
- Außenflächen – Hof, Gehweg, Rasen und Hecken bringen Fläche und damit Zeit ins Spiel
- Zustand und Baualter – ältere Objekte erzeugen mehr Meldungen und mehr Kleinreparaturbedarf
- Region – in Ballungsräumen liegen die Werte typischerweise 20 bis 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt
Beispielrechnungen
Mehrfamilienhaus, 10 Wohneinheiten, Basisbetreuung mit Kontrollgängen, Müllmanagement, Treppenhausbetreuung und Schadensmeldung: rund 150 bis 250 Euro monatlich.
Dasselbe Objekt mit Reinigung und Winterdienst im Paket: rund 300 bis 550 Euro monatlich.
Kleines Objekt mit 6 Wohneinheiten: Mindestpauschalen liegen häufig bei 80 bis 130 Euro monatlich, weil ein Grundaufwand unabhängig von der Objektgröße anfällt.
Bündelung senkt den Preis
Werden mehrere Gewerke – Hauswart, Reinigung, Grünpflege, Winterdienst – über einen Vertrag vergeben, entfällt für jedes Gewerk die separate Anfahrt. Anbieter kalkulieren Bündelverträge deshalb regelmäßig günstiger als die Summe der Einzelaufträge. Bei mehreren Objekten desselben Auftraggebers kommt ein weiterer Effekt hinzu.
Was bei der Umlage zu beachten ist
Hauswartkosten sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung umlagefähig – aber nicht vollständig. Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungstätigkeiten müssen herausgerechnet werden. Wer eine Pauschale ohne Aufschlüsselung vereinbart, muss den nicht umlagefähigen Anteil später schätzen und begründen können. Welche Positionen im Einzelnen umlagefähig sind, entscheidet die Leistungsbeschreibung.
Ergänzend gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die abgerechneten Beträge dürfen das ortsübliche Niveau nicht erheblich übersteigen.
Fazit
Ein Stundensatz oder ein Preis pro Einheit sagt für sich genommen wenig aus. Aussagekräftig wird ein Angebot erst durch die Leistungsbeschreibung: welche Flächen, welche Tätigkeiten, welche Intervalle. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Angebote vergleichen.
Häufige Fragen
Preis nach Begehung statt nach Pauschale
Der WGS-Gebäudeservice ermittelt den Betreuungsumfang nach einer Objektbegehung. Wer mehrere Gewerke bündelt oder mehrere Objekte betreuen lässt, zahlt pro Einheit weniger als bei Einzelvergabe.
Angebot anfordernHinweis zu den Preisangaben: Die genannten Spannen geben marktübliche Größenordnungen aus öffentlich zugänglichen Quellen wieder (Stand 2026) und sind keine Preise des WGS-Gebäudeservice. Der tatsächliche Preis hängt von Objekt, Fläche, Leistungsumfang und Region ab und wird nach einer Begehung individuell ermittelt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Regelungen können je nach Bundesland, Kommune und Vertragsgestaltung abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

