Kurzantwort
Für die laufende Pflege von Grünflächen an Wohnanlagen sind 0,10 bis 0,30 Euro pro Quadratmeter je Einsatz für die Mahd üblich. Über die Betriebskostenabrechnung gerechnet liegen Grünpflegekosten im Bundesdurchschnitt bei etwa 0,10 bis 0,15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Stundensätze bewegen sich zwischen 30 und 55 Euro netto, bei Spezialarbeiten wie Baumschnitt höher.
Preise nach Einzelleistung
| Leistung | Preisspanne (netto) |
|---|---|
| Rasenmähen | 0,10 – 0,30 € pro m² je Schnitt |
| Beetpflege und Unkrautentfernung | 1,00 – 3,00 € pro m² |
| Laubbeseitigung | 0,15 – 0,40 € pro m² |
| Heckenschnitt bis 1,50 m Höhe | 3,00 – 6,00 € pro laufendem Meter |
| Heckenschnitt ab 2 m Höhe | ab 6,00 € pro laufendem Meter |
| Grünschnittentsorgung | 30 – 80 € pro Kubikmeter |
Warum die Jahrespauschale meist günstiger ist
Grünpflege fällt nicht gleichmäßig an: Im Frühjahr und Frühsommer liegt der Aufwand deutlich höher als im Hochsommer oder Spätherbst. Eine Jahrespauschale nach festem Pflegeplan verteilt diesen Aufwand gleichmäßig und macht ihn kalkulierbar.
Für Anbieter ist die feste Einplanung effizienter als Einzelaufträge, was sich im Preis niederschlägt. Für Verwaltungen entfällt zudem die Prüfung schwankender Einzelrechnungen über die Saison.
Was den Preis bestimmt
- Flächengröße – der Quadratmeterpreis sinkt mit wachsender Fläche
- Zuschnitt – zusammenhängende Rasenflächen sind maschinell zu mähen, kleinteilige Bereiche zwischen Beeten und Wegen nicht
- Anspruch der Fläche – Gebrauchsrasen in Wohnanlagen wird häufiger gemäht als extensiv gepflegte Randbereiche
- Ausstattung – Beete, Hecken, Bäume und Spielplätze erhöhen den Aufwand überproportional zur Fläche
- Entsorgung – Schnittgut und Laub müssen abtransportiert werden
Beispielrechnung
Wohnanlage mit 500 m² Rasenfläche, 40 laufenden Metern Hecke und Beetflächen: Bei einer Mahd im Zwei-Wochen-Turnus über die Saison, zwei Heckenschnitten und laufender Beetpflege sind 150 bis 300 Euro monatlich über die Vegetationsperiode realistisch.
Umlagefähigkeit
Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig. Nicht umlagefähig sind Neuanlagen, grundlegende Umgestaltungen und Ersatzpflanzungen mit Investitionscharakter – diese zählen zur Instandhaltung und fallen in den Bereich GaLaBau & Außenanlagen. Die Abgrenzung zwischen laufender Pflege und Neuanlage ist deshalb auch aus Abrechnungssicht relevant.
Fazit
Für die Bewertung eines Angebots reicht der Quadratmeterpreis nicht aus. Entscheidend sind der Pflegeturnus, die enthaltenen Leistungen und die Frage, ob Entsorgung und Zusatzarbeiten eingeschlossen sind.
Häufige Fragen
Jahrespauschale nach festem Pflegeplan
Der WGS-Gebäudeservice erstellt einen Pflegeplan über die Vegetationsperiode und rechnet je nach Objekt als Jahrespauschale oder nach Aufwand ab.
Pflegeplan anfragenHinweis zu den Preisangaben: Die genannten Spannen geben marktübliche Größenordnungen aus öffentlich zugänglichen Quellen wieder (Stand 2026) und sind keine Preise des WGS-Gebäudeservice. Der tatsächliche Preis hängt von Objekt, Fläche, Leistungsumfang und Region ab und wird nach einer Begehung individuell ermittelt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Regelungen können je nach Bundesland, Kommune und Vertragsgestaltung abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

