Grünpflege

Heckenschnitt: Welche Zeiten sind erlaubt?

Was § 39 Bundesnaturschutzgesetz regelt und welche Schnittarten ganzjährig zulässig bleiben.

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Heckenschnitt: Welche Zeiten sind erlaubt?

Die gesetzliche Regelung

Maßgeblich ist § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Zweck der Regelung ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere während der Fortpflanzungszeit.

Was in der Schutzfrist erlaubt bleibt

Zulässig sind auch zwischen März und September schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Gemeint ist der leichte Rückschnitt, der die Form erhält – nicht der starke Eingriff in die Substanz.

Ebenfalls zulässig sind Maßnahmen zur Beseitigung akuter Gefahren, etwa das Entfernen bruchgefährdeter Äste, sowie Schnitte zur Freihaltung von Verkehrswegen, soweit sie erforderlich sind.

Was untersagt ist

Untersagt sind in der Frist Radikalschnitte, das Auf-den-Stock-Setzen sowie die vollständige Entfernung von Gehölzen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Bußgeldrahmen richten sich nach Landesrecht und können erheblich sein.

Die Brutzeit gilt unabhängig davon

Auch ein grundsätzlich zulässiger Pflegeschnitt darf nicht durchgeführt werden, wenn dabei besetzte Nester zerstört oder Vögel erheblich gestört würden. Vor dem Schnitt ist die Hecke daher auf Nester zu kontrollieren. Wird ein besetztes Nest festgestellt, ist der Schnitt in diesem Bereich zurückzustellen.

Zusätzliche kommunale Regelungen

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz können Baumschutzsatzungen der Gemeinden weitergehende Vorgaben enthalten, insbesondere für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Vor größeren Maßnahmen empfiehlt sich eine Prüfung der örtlichen Satzung.

Praktische Planung im Objekt

Größere Rückschnitte werden sinnvollerweise in die Zeit von Oktober bis Ende Februar gelegt. Über das Jahr verteilt bleiben Form- und Pflegeschnitte im Rahmen der Grünpflege möglich, sodass Wege, Sichtachsen und Zufahrten durchgehend frei gehalten werden können. Umfangreichere Eingriffe in den Gehölzbestand gehören in den Bereich GaLaBau & Außenanlagen.

Häufige Fragen

Aus der Praxis

Pflegeplan über die gesamte Vegetationsperiode

Der WGS-Gebäudeservice plant Rückschnitte außerhalb der Schutzfrist und hält Wege sowie Sichtachsen ganzjährig durch Form- und Pflegeschnitte frei.

Grünpflege anfragen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Regelungen können je nach Bundesland, Kommune und Vertragsgestaltung abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.